EANS-Adhoc: FACC AG / Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz beendet
28.09.2017
Ad-Hoc
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Geschäftszahlen/Bilanz/kein Stichwort
28.09.2017
Ried im Innkreis - Die Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz des
Konzernabschlusses zum 29. Februar 2016 sowie der Halbjahresfinanzberichte zum
31. August 2015 und zum 31. August 2016 der FACC AG durch die
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wurde mit Bescheid abgeschlossen.
Sämtliche festgestellten Verstöße mit Ausnahme eines Ansatzes von
Rückstellungen für belastende Verträge (Verstoß gegen IAS 37.14 und IAS
37.66) sind bereits während des noch laufenden Verfahrens im
Konzernabschluss zum 28. Februar 2017 gemäß IAS 8.42 korrigiert worden und
im Anhang zum Konzernabschluss erläutert worden. Auf die noch ausstehende
abschließende Klärung betreffend der Rückstellung für belastende Verträge
wurde im Konzernhang hingewiesen. Die Rückstellungen für belastende
Verträge sind nach Vorliegen der finalen Beurteilung durch die FMA zu den
jeweiligen Bilanzstichtagen um mind. 16,9 Mio. EUR rückwirkend anzupassen.
Zum 31. August 2015 ist die Rückstellung erstmalig um 19,1 Mio. EUR
rückwirkend anzupassen. Zum 29. Februar 2016 ist diese Rückstellung um 1,9
Mio. EUR rückwirkend zu vermindern und zum 31. August 2016 um 2,6 Mio. EUR
rückwirkend zu erhöhen. Der Rückstellungsbetrag zum 28. Februar 2017
vermindert sich um 0,7 Mio. EUR auf dann 19,1 Mio. EUR.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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